Im Berufungsprozess am Landgericht München Iehnt der Fußballprofi eine vom Richter vorgeschlagene Einigung ab. Er könne sie nicht mit seinem Gewissen vereinbaren.

Im Berufungsprozess am Landgericht München Iehnt der Fußballprofi eine vom Richter vorgeschlagene Einigung ab. Er könne sie nicht mit seinem Gewissen vereinbaren.